Ergotherapeutische Leistungen sind Bestandteil des Heilmittelgesetzes und erfolgen nach ärztlicher Verordnung.
Die Kosten des Heilmittels Ergotherapie werden, abzüglich des Eigenanteils, von den gesetzlichen Krankenkassen und Unfallversicherungen getragen.
Wir sind gesetzlich verpflichtet den festgesetzten Eigenanteil für die Kassen einzuziehen.
Kinder und Jugendliche bis zum 18.Lebensjahr sind zuzahlungsfrei, ebenso Patienten der berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherungen und Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung ihrer Krankenkasse.
Die Kostenübernahme von Privatversicherten ist von dem persönlichen Vertrag abhängig. Versicherten wird empfohlen die Kostenübernahme vor Therapiebeginn mit ihrer Krankenkasse ab zu klären.
Sollten Sie Fragen haben, z.B. zur Heilmittelvorordnung, zur Zuzahlungsbefreiung oder zu Therapiemöglichkeiten bei chronischen Erkrankungen, sprechen Sie mich bitte an. Ich beraten Sie gerne.
Ich berate Sie auch, wenn Sie die therapeutischen Angebote selbstverantwortlich als Eigenleistung in Anspruch nehmen möchten.
In der Praxis biete ich Ihnen neben der therapeutischen Begleitung auch Möglichkeiten zur Prävention und Förderung. Diese Angebote sind keine Leistungen der Krankenkassen.
Die Therapie findet in den Räumlichkeiten der Praxis statt.